Gartenaufbewahrung und Geräteschuppen im Bausatz
Unabhängig vom Platzbedarf wagen wir fast das Versprechen, dass Sie einen Abstellraum für Gartengeräte, Fahrräder oder Ihr Hobby finden werden, der Ihren Wünschen gerecht wird. Bei unterschiedlichen Bedürfnissen ist es wichtig zu wissen, dass verschiedene Schuppen unterschiedliche Optionen bieten.
Gemeinsame Optionen
Die Läden bieten normalerweise eine oder mehrere Optionen an. Sie ist in der Regel nicht standardmäßig enthalten, kann aber bei den allermeisten Modellen in Friggebod-Größe (und größer) als Extra dazugekauft werden. Andere gängige Optionen dafür sind Innenböden. Zusätzliche Optionen können ebenfalls verfügbar sein. Prüfen Sie einfach die Möglichkeiten für das jeweilige Modell, an dem Sie interessiert sind!
Baugenehmigungsfreie Lagerhallen
Viele Lagerräume in unserem Sortiment sind nicht größer als 15 m² und können somit als Schuppen gezählt werden. Was wiederum bedeutet, dass Sie dafür keine Baugenehmigung beantragen müssen. Beachten Sie jedoch, dass diese Lagerschuppen nicht näher als 4,5 m zur Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen, es sei denn, Sie haben die Zustimmung des Nachbarn.
Lagergebäude über 15 m² und unter 25 m² können als Lagergebäude eingestuft werden. Auch hierfür ist keine Baugenehmigung erforderlich, jedoch sind ggf. einige andere Vorgehensweisen zu berücksichtigen und ggf. eine Baubeginnanzeige erforderlich. Wenn Sie Fragen zu den Regeln und Vorschriften rund um den Bau eines Lagergebäudes haben, schauen Sie in unseren Ratgeber Bauen ohne Baugenehmigung .
Wenn Sie weitere Fragen zu unseren Lagern haben, auf die Sie keine Antwort gefunden haben, können Sie sich gerne per E-Mail oder telefonisch an unseren Kundenservice wenden (Kontaktdaten unten auf der Seite).